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18.02.2006 | Wer übernimmt die Gewährleistung wenn das EU-Auto Mängel hat?


Für Gewährleistungsansprüche muss unterschieden werden, ob der Importeur als Vermittler oder als Verkäufer auftritt:

1. Importeur als Vermittler: In diesem Fall ist im Prinzip der Autohändler im Ausland für Gewährleistungsansprüche zuständig, was nicht unproblematisch ist. Insbesondere da die Gewährleistung im Ausland häufig unter den in Deutschland üblichen Standards liegt. Wir agieren nur in Ausnahmefällen als Vermittler und entsprechend unseren AGB bleiben wir auch in diesem Fall Vertragspartner und übernehmen die Gewährleistung.

2. Importeur als Wiederverkäufer: In diesem Fall ist der Importeur Vertragspartner und damit Gewährleistungspflichtig.

Da alle EU-Autos heutzutage eine Herstellergarantie haben, ist das Thema Gewährleistung beim Autokauf sowieso nicht mehr von großer Bedeutung. Die Garantiezeiten übersteigen die Gewährleistungsfristen um ein Vielfaches.



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