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26.02.2006 | Welche Garantie hat ein EU-Fahrzeug?


Die Hersteller-Garantie gilt in ganz Europa, auch für Reimporte. Allerdings muss das Serviceheft folgende Einträge aufweisen, damit die Garantie gilt:

1. Fahrgestellnummer des Fahrzeuges
2. Auslieferungsdatum (Garantiestart)
3. Stempel des ausliefernden Vertragshändlers

Mit dieser Garantie können Sie zu jedem Vertragshändler in Deutschland gehen falls ein Defekt auftritt.

Für alle Kunden aus der Umgebung unseres Autohauses haben wir ein Netz von Servicepartnern, das die Garantiefälle für uns abwickelt. Lesen Sie mehr hierzu unter dem Menüpunkt Service.

Falls Sie auf Nummer sicher gehen wollen, entscheiden Sie sich einfach beim Kauf für unsere 3 Jahres Voll-Garantie.




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